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Besondere Bedingungen der guideguide AG für das fotoguide-Programm

§ 1 Leistungsumfang

Im Rahmen des fotoguide-Programmes bieten wir unseren Kunden folgende Grund- und Wahlleistungen an:

a) Kostenpflichtige Grundleistungen
(1) Mit dem fotoguide-Programm erhält der Kunde die Möglichkeit, via Internet Zugriff auf seine durch Foto Quelle digitalisierten Bilder (nachfolgend Bilder) zu nehmen und sich diese anzusehen, zu ordnen, zu archivieren, innerhalb eines begrenzten Zeitraumes nachzubestellen und auf seinen Computer herunterzuladen. Zu diesem Zweck werden die Bilder auf unseren Servern gespeichert. Diese Server sind mit dem Internet verbunden, so daß der Kunde und von ihm autorisierte Dritte mittels eines von uns vergebenen Paßwortes Zugriff auf die Bilder haben. Für den Verlust des Passwortes haftet die guideguide AG nicht. Unsere Leistungsverpflichtung beschränkt sich dabei auf die Verschaffung eines Zugangs zu einem Internet-Knotenpunkt. Eine weitergehende Verpflichtung zur Verschaffung eines Zugangs zu den Bildern des Kunden können wir nicht übernehmen, da dies außerhalb unserer Beherrschungsmöglichkeiten liegt. Die durchschnittliche Mindestverfügbarkeit dieser Leistung beträgt 95% pro Monat.
(2) Die von Foto-Quelle digitalisierten Bilder werden insgesamt zwölf Monate, beginnend mit dem Tage des erstmaligen Zugangs der Kunden zu den Bildern, davon im ersten Monat in der Profi-Qualität 1536 x 1024 Pixel und in den folgenden elf Monaten in der Consumer-Qualität 640 x 426 Pixel gespeichert.
(3) Eine Anleitung zur Nutzung des fotoguides wird von guideguide als Teil des fotoguides online zur Verfügung gestellt.

b) Kostenlose Grundleistungen

Wir bieten unseren Kunden und den von ihnen autorisierten Dritten ferner kostenlos zusätzliche Grundleistungen im Rahmen des meinguide-Programmes an, für welches die Besonderen Bedingungen des meinguide-Programmes gelten.

c) Kostenpflichtige Wahlleistungen

Der Kunde kann innerhalb des ersten Monats, beginnend mit dem Tage des erstmaligen Zugangs des Kunden zu den Bildern, optional eine Verlängerung der Speicherdauer der Fotos in Profi Qualität gemäß lit. a) (2) erwerben.

§ 2. Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird für die Dauer der Speicherung gem. Nr. 1 lit. a) (2) geschlossen. Dieser Vetrag verlängert sich der gem. Nr.1 lit. c) optional erworbenen Verlängerung der Speicherdauer.