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Besondere Bedingungen der guideguide AG für das fotoguide-Programm |
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§ 1 Leistungsumfang
Im Rahmen des fotoguide-Programmes bieten wir
unseren Kunden folgende Grund- und Wahlleistungen an:
a) Kostenpflichtige Grundleistungen
(1) Mit
dem fotoguide-Programm erhält der Kunde die Möglichkeit, via
Internet Zugriff auf seine durch Foto Quelle digitalisierten Bilder
(nachfolgend Bilder) zu nehmen und sich diese anzusehen, zu ordnen,
zu archivieren, innerhalb eines begrenzten Zeitraumes
nachzubestellen und auf seinen Computer herunterzuladen. Zu diesem
Zweck werden die Bilder auf unseren Servern gespeichert. Diese
Server sind mit dem Internet verbunden, so daß der Kunde und von ihm
autorisierte Dritte mittels eines von uns vergebenen Paßwortes
Zugriff auf die Bilder haben. Für den Verlust des Passwortes haftet
die guideguide AG nicht. Unsere Leistungsverpflichtung beschränkt
sich dabei auf die Verschaffung eines Zugangs zu einem
Internet-Knotenpunkt. Eine weitergehende Verpflichtung zur
Verschaffung eines Zugangs zu den Bildern des Kunden können wir
nicht übernehmen, da dies außerhalb unserer
Beherrschungsmöglichkeiten liegt. Die durchschnittliche
Mindestverfügbarkeit dieser Leistung beträgt 95% pro Monat.
(2)
Die von Foto-Quelle digitalisierten Bilder werden insgesamt zwölf
Monate, beginnend mit dem Tage des erstmaligen Zugangs der Kunden zu
den Bildern, davon im ersten Monat in der Profi-Qualität 1536 x 1024
Pixel und in den folgenden elf Monaten in der Consumer-Qualität 640
x 426 Pixel gespeichert.
(3) Eine Anleitung zur Nutzung des
fotoguides wird von guideguide als Teil des fotoguides online zur
Verfügung gestellt.
b) Kostenlose Grundleistungen
Wir bieten unseren Kunden und den von ihnen
autorisierten Dritten ferner kostenlos zusätzliche Grundleistungen
im Rahmen des meinguide-Programmes an, für welches die Besonderen
Bedingungen des meinguide-Programmes gelten.
c) Kostenpflichtige Wahlleistungen
Der Kunde kann innerhalb des
ersten Monats, beginnend mit dem Tage des erstmaligen Zugangs des
Kunden zu den Bildern, optional eine Verlängerung der Speicherdauer
der Fotos in Profi Qualität gemäß lit. a) (2)
erwerben.
§ 2. Vertragslaufzeit
Der Vertrag
wird für die Dauer der Speicherung gem. Nr. 1 lit. a) (2)
geschlossen. Dieser Vetrag verlängert sich der gem. Nr.1 lit. c)
optional erworbenen Verlängerung der Speicherdauer.
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